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Allgemeine Reisebedingungen

Stand: Oktober 2026

Diese Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden Bestandteil des zwischen dem Kunden und IVENT SAILING geschlossenen Pauschalreisevertrages im Sinne des § 651a BGB und ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen. Soweit diese ARB nichts Abweichendes regeln, gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 651a ff. BGB). Zum Nachteil des Reisenden zwingende Verbraucherschutzvorschriften (§ 651y BGB) bleiben unberührt.

1. Vertragsschluss

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde IVENT SAILING den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch (E-Mail, Internet) erfolgen. IVENT SAILING informiert den Kunden zuvor nach Art. 250 EGBGB.

1.2 Der Anmelder haftet für die Vertragspflichten aller von ihm angemeldeten Teilnehmer wie für seine eigenen, sofern er diese Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat.

1.3 Angebote von IVENT SAILING sind freibleibend und unverbindlich; dies gilt insbesondere für Preis-, Verfügbarkeits- und Leistungsangaben in Prospekten, auf der Website und in individuellen Angeboten. Der Vertrag kommt mit der Annahme (Reisebestätigung) durch IVENT SAILING zustande; die Annahme bedarf keiner besonderen Form. IVENT SAILING übermittelt dem Kunden unverzüglich eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.

1.4 Weicht die Reisebestätigung vom Buchungswunsch des Kunden ab, liegt darin ein neues, freibleibendes Angebot von IVENT SAILING. Nimmt der Kunde dieses an, kommt der Vertrag erst mit der daraufhin erfolgenden Bestätigung durch IVENT SAILING zustande. Bis zu dieser Bestätigung ist IVENT SAILING nicht gebunden.

2. Zahlung und Kundengeldabsicherung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Reiseende werden nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651t BGB fällig und geleistet. Der Sicherungsschein benennt den Kundengeldabsicherer.

2.2 Mit Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von mindestens 20 % des Reisepreises fällig; die genaue Höhe ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Reisebestätigung. Die Restzahlung wird zu dem in der Reisebestätigung genannten Zeitpunkt fällig; dieser liegt je nach Reise und Leistungsträger in der Regel zwischen drei Monaten und 30 Tagen vor Reisebeginn, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziff. 6 genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3 Ein Sicherungsschein ist nicht erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung umfasst und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt (§ 651t BGB).

2.4 Die Zahlung ist per Überweisung oder Kreditkarte möglich; Kreditkartenzahlungen werden über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt. Für Zahlungen mit gängigen Verbraucher-Kreditkarten (insbesondere Visa und Mastercard) werden keine zusätzlichen Entgelte erhoben (§ 270a BGB). Bei Zahlungen, die nicht unter § 270a BGB fallen – insbesondere Firmenkreditkarten, Drei-Parteien-Karten (z. B. American Express, Diners Club) sowie außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ausgegebene Karten – kann IVENT SAILING ein Entgelt in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten erheben; die Höhe wird vor Abschluss der Zahlung ausgewiesen.

2.5 Bei Verzug des Kunden ist IVENT SAILING nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Entschädigung nach Ziff. 4 zu verlangen.

3. Leistungen

3.1 Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus der Reiseausschreibung, der Reisebestätigung und den vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB.

3.2 Abweichende Leistungen oder Sonderwünsche sind nur verbindlich, wenn IVENT SAILING sie auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt. Leistungen, die der Kunde ohne Vermittlung von IVENT SAILING unmittelbar bei Dritten bucht (z. B. Ausflüge, Veranstaltungen, Mietwagen), sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.

4. Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei IVENT SAILING. Eine Erklärung auf dauerhaftem Datenträger wird empfohlen.

4.2 Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann IVENT SAILING eine angemessene pauschale Entschädigung verlangen (§ 651h BGB). Maßgeblich sind die im Angebot bzw. in der Reisebestätigung ausgewiesenen Rücktrittsbedingungen. Nur soweit dort keine abweichenden Rücktrittsbedingungen angegeben sind, gilt ersatzweise folgende Staffel je Person (in % des Reisepreises):

Rücktritt vor Reisebeginn Entschädigung
bis zum 90. Tag 30 %
89. – 60. Tag 50 %
29. – 15. Tag 90 %
ab dem 14. Tag / Nichtantritt 100 %

4.3 Die geleistete Anzahlung wird bei einem Rücktritt als Mindest-Rücktrittsentschädigung einbehalten und nicht erstattet. Dies entspricht dem bei IVENT SAILING in jedem Fall anfallenden Bearbeitungs- und Vermittlungsaufwand von mindestens 15 % des Reisepreises zuzüglich der an die Leistungsträger geleisteten, regelmäßig nicht erstattbaren Anzahlungen.

4.4 IVENT SAILING empfiehlt dem Kunden mit Nachdruck den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Die vorstehenden Rücktrittsentschädigungen können einen erheblichen Teil des Reisepreises erreichen; eine solche Versicherung schützt den Kunden vor diesen Kosten (siehe auch Ziff. 11).

4.5 Für gesondert gebuchte oder vermittelte Fremdleistungen (insbesondere Linien- und Charterflüge, Versicherungen, Visa) können abweichende, auch höhere Stornosätze bis zu 100 % gelten, soweit die Leistungsträger diese IVENT SAILING in Rechnung stellen. Hierauf wird in der Reisebestätigung hingewiesen.

4.6 Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass IVENT SAILING kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. IVENT SAILING kann statt der Pauschale eine konkret berechnete und begründete Entschädigung verlangen.

4.7 Das Recht des Kunden, einen Dritten als Ersatzteilnehmer zu benennen (§ 651e BGB), bleibt unberührt. Mehrkosten durch den Eintritt des Dritten trägt der Kunde.

5. Umbuchung

Änderungen von Reisetermin, Reiseziel, Schiff, Abreiseort, Unterkunft oder Beförderung auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss sind, soweit durchführbar, gegen Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten zuzüglich eines Bearbeitungsentgelts von 100 EUR je Vorgang möglich. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Umbuchungswünsche ab dem 30. Tag vor Reisebeginn sowie Wechsel von Schiff oder Reiseziel werden als Rücktritt mit Neuanmeldung nach Ziff. 4 behandelt.

6. Rücktritt und Kündigung durch IVENT SAILING

6.1 IVENT SAILING kann den Vertrag ohne Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt in diesem Fall bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen.

6.2 IVENT SAILING kann bis zu den gesetzlichen Fristen des § 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB zurücktreten, wenn eine in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich erstattet.

6.3 Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (z. B. höhere Gewalt) kann IVENT SAILING nach § 651h Abs. 3 BGB zurücktreten; geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden für selbst gebuchte Fremdleistungen (Flüge, Hotels, Fähren) sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Nautische Besonderheiten

Die Führung des Schiffes obliegt dem verantwortlichen Kapitän. Aus Gründen der Sicherheit von Schiff und Personen, bei Wetter-, Wind- oder Seegangslagen, behördlichen Anordnungen oder sonstigen nautischen Erfordernissen können Reiseroute, Häfen, Liege- und Ankerplätze sowie der Programmablauf geändert werden. Solche nautisch begründeten Änderungen stellen keinen Reisemangel dar. Die gesetzliche Haftung von IVENT SAILING nach Ziff. 8 bleibt unberührt.

8. Haftung

8.1 IVENT SAILING haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen.

8.2 Die Haftung von IVENT SAILING für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p Abs. 1 BGB).

8.3 Beruht eine Reiseleistung auf internationalen Übereinkommen (z. B. Luftverkehr, Seetransport), kann sich IVENT SAILING auf die dort vorgesehenen Haftungsbeschränkungen berufen (§ 651p Abs. 3 BGB).

8.4 IVENT SAILING haftet nicht für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen, die der Kunde ohne Vermittlung von IVENT SAILING unmittelbar bei Dritten gebucht hat.

9. Mitwirkung und Obliegenheiten des Kunden

9.1 Der Kunde hat einen Reisemangel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung und in jedem Fall IVENT SAILING anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen (§ 651o BGB). Die Anzeige an IVENT SAILING erfolgt per E-Mail an sales@ivent-sailing.com oder per SMS bzw. WhatsApp an +49 151 16405665 (auch außerhalb der Geschäftszeiten). Die Anzeige muss so rechtzeitig erfolgen, dass IVENT SAILING während der Reise Abhilfe schaffen kann. Unterlässt der Kunde die Anzeige schuldhaft, obwohl sie ihm möglich und zumutbar war, sind Minderungs- (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) insoweit ausgeschlossen; erstmals nach Reiseende geltend gemachte Mängel werden in diesem Fall nicht anerkannt. Die örtliche Reiseleitung kann Abhilfe leisten, ist aber nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.2 Segelreisen stellen körperliche Anforderungen. Der Reisende muss sich sicher festhalten, mit Hilfestellung in ein Beiboot ein- und aussteigen und eine Schiffstreppe mit Geländer begehen können. Medizinische Umstände oder Einschränkungen, die besondere Betreuung erfordern, sind bei Buchung mitzuteilen. IVENT SAILING bzw. der Kapitän kann die Teilnahme verweigern, wenn eine Person erkennbar reiseuntauglich ist; in diesem Fall gilt Ziff. 6.1 entsprechend. Eine Reise ab der 26. Schwangerschaftswoche wird nicht empfohlen.

9.3 Bei Gepäckschäden im Luftverkehr hat der Kunde unverzüglich eine Schadensanzeige (P.I.R.) bei der ausführenden Fluggesellschaft zu erstatten (bei Verlust innerhalb von 7, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen). Ansprüche aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sind an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

10. Pass-, Visa-, Einreise-, Gesundheits- und Zollbestimmungen

IVENT SAILING informiert über allgemeine Pass-, Visa- und Gesundheitserfordernisse. Für die Einhaltung aller für die Reise maßgeblichen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich; dies gilt auch für Zollbestimmungen des Reise- und Heimatlandes. Nachteile aus der Nichtbeachtung trägt der Kunde, es sei denn, sie beruhen auf einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch IVENT SAILING.

11. Versicherungen

Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Angesichts der möglichen Rücktrittsentschädigungen nach Ziff. 4 empfiehlt IVENT SAILING dem Kunden mit Nachdruck und ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. IVENT SAILING empfiehlt darüber hinaus eine Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung mit weltweiter Deckung.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Es gilt deutsches Recht. Hat der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt (Art. 6 Rom-I-VO bzw. entsprechende Regelungen).

12.2 Der Kunde kann IVENT SAILING an deren Sitz oder, soweit zwingendes Recht dies vorsieht, an seinem Wohnsitz verklagen. Für Klagen von IVENT SAILING gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist er Kaufmann bzw. juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, verlegt er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland oder ist dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, wird als Gerichtsstand Potsdam vereinbart.

13. Hinweis zur Streitbeilegung

Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung ist unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar. IVENT SAILING ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser ARB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

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